Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Geschäftskunden
§ 1 Geltungsbereich
itc4u - Jost e.K. (nachfolgend „itc4u“, „Auftragnehmer“ oder „wir“) erbringt EDV Dienstleistungen wie den Wiederverkauf von Hard- und Software, die Wartung von Hard- und Software, das Erstellen von Software, das Erstellen und die Pflege von Webseiten, die Pflege von Datenbanksystemen, den Aufbau von Netzwerken und die Pflege von Rechnerarchitekturen, und mehr.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der itc4u sind integrierter und wesentlicher Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung zwischen itc4u und ihrem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“, „Käufer“, „Kunde“ oder „Besteller“). Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
Die AGB und zugehörende Geschäftsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar und ersetzen alle vorher mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen zwischen itc4u und ihrem Auftraggeber. Mündliche und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, zumindest der schriftlichen Bestätigung durch itc4u.
Der Vertragspartner erkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bestimmungen an.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote, die wir erstellen, gelten bis zum Ablauf der auf dem Angebot angegebenen Angebotsfrist. Ist eine solche Annahmefrist nicht angegeben, gelten Angebote 30 (dreißig) Tage vom Angebotsdatum ab.
(2) Eine vom Besteller unterzeichnete Angebotsannahme oder Bestellung ist ein bindendes Angebot.
§ 3 Urheberrecht
(1) An Quellcodes, SQL-Abfragen, Programmvorlagen aus MS Office, Scripten für Webseiten und an allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen (gemeinsam „Werke“) behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unsere Werke dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Weitergabe. Im Falle der Eigentumsübertragung auf den Auftraggeber an einem unserer Werke verbleibt das Urheberrecht bei uns.
(2) Jegliche Software, die von uns an den Besteller ausgeliefert wird oder vom Besteller von unserer Website geladen wird, ist das urheberrechtlich geschützte Werk von uns oder einem unserer Lieferanten. Jegliche Nutzung dieser Software unterliegt eigenen Software-Lizenzbedingungen, die der Software beiliegen, und die Software wird von uns ausschließlich unter Einbeziehung dieser Lizenzbedingungen ausgeliefert.
Jegliches Kopieren oder Reproduzieren der Software, das nicht ausdrücklich in den Lizenzbedingungen erlaubt ist, ist ausdrücklich verboten und kann schwerwiegende bürgerrechtliche oder strafrechtliche Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Wir verpflichten uns, alle Gewährleistungen und Garantien, die vom Hersteller einer Fremdsoftware gemacht werden, an den Käufer weiterzugeben. Darüber hinaus machen wir keinerlei Zusagen, weder stillschweigend noch ausdrücklich, und wir übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Garantien in Hinblick auf die Fremdsoftware.
§ 4 Support
Support vor Ort wird nach Verfügbarkeit erbracht. Wir machen ohne gesonderte Wartungsvereinbarung, in der eine besondere Verfügbarkeit ausdrücklich zugesagt wird, keine Zusagen zu unserer Verfügbarkeit.
§ 5 Rechnungsstellung
Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per Email in Rechnung zu stellen.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Unsere Preise sind Nettopreise. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe zahlbar sofort und ohne Abzug. Verzugszinsen ab dem 10. Tag werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(3) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate - bei Verbrauchern im Sinnes des Bürgerlichen Gesetzbuches 4 Monate - oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 7 Lieferung
Die Lieferfrist ist abhängig von der Lieferung durch den Hersteller. Daher können wir für die exakte Lieferfrist keine Haftung übernehmen.
Lieferungen erfolgen auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden. Versicherungswünsche sind gesondert zu vereinbaren. Sobald sich Waren in den Räumlichkeiten des Kunden befinden, trägt dieser jedenfalls die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Unterganges oder des Verlustes und des Diebstahls.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an Soft- und Hardware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Die ausgelieferte Sache ist uns auf Verlangen auszuliefern, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Eventuell anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Kunden, die nicht als Verbraucher im Sinnes des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen sind, müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre vertragsgemäße Beschaffenheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
(2) Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Ware. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistung für neue Waren 24 Monate. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren und Serviceaufträge beträgt 6 Monate, es sei denn, der Kunde ist ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; hier beträgt die Gewährleistung 12 Monate ab Erhalt der Ware, bei Serviceaufträgen ab Rechnungsstellung.
(3) Für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen haften wir unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise.
(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(5) Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung bei Hard- und Software werden mit dem Zulieferer des Auftragnehmers abgewickelt. Bereits bei Auftragsannahme überträgt der Auftragnehmer alle Regressansprüche gegen den Zulieferer auf den Kunden (ohne Zusage für deren Werthaftigkeit). Soll itc4u in einem solchen Falle im Namen des Kunden tätig werden, hat der Kunde dem Auftragnehmer den dadurch entstehenden Aufwand zu vergüten. Im Rahmen eines Wartungsauftrages ist diese Leistung enthalten.
Die Erfüllung einer Zulieferer- oder Herstellergarantie obliegt alleine dem Zulieferer, wir übernehmen keinerlei Haftung für Erfüllungspflichten oder Beschaffenheit einer Ware aus einer weitergeleiteten Zulieferergarantie. Dies gilt auch im Fall von Fremdsoftwarelizenzen: Wir machen keinerlei Zusagen, weder stillschweigend noch ausdrücklich, in Hinblick auf Fremdsoftware, und wir übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Garantien in Hinblick auf Fremdsoftware.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sämtliche Daten sind vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden selbst zu sichern.
§ 12 Datenschutz
Im Zuge des Vertragsschlusses erheben und speichern wir folgende Daten:
- Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Vertragspartners sowie des jeweiligen Ansprechpartners;
- Vertragslaufzeit und Inhalt des Vertragsgegenstands.
Der Kunde erteilt uns seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung seiner kundenbezogenen Daten, die wir im Rahmen der Auftragsabwicklung erheben müssen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO. Wir nutzen und verarbeiten die erhobenen Daten, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Eine Nutzung oder Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken findet nicht statt, es sei denn, der Vertragspartner hat ausdrücklich darin eingewilligt.
§ 13 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird übereinstimmend ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Letzte Änderung: 31. Oktober 2020